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Friedenssicherung als eine Aufgabe des Staates
1. Der Friedensbegriffim alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg negativer Frieden: Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendungen positiver Frieden: Abwesenheit indirekter, struktureller, d.h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt
Friedensbegriff abhängig von Gesellschafts- und Politikmodell, Weltanschauung und Glaubensbekenntnis
2. Die FriedenspolitikAufgabe des Staates im Interesse des Gemeinwohls unter Berücksichtigung der Angemessenheit, im äußersten Fall Einsatz staatlicher Machtmittel Basis: - Menschenrechte - Völkerrecht Legitimation durch die Kirche:„im Dienst Gottes“ (Röm 13,4) Ziel: gewaltfreie Lösung von Konflikten als Ziel von Politik und Kirche Krieg legitimiert:„Recht zur Verteidigung“, wenn Leben und Freiheit der Völker in ihrer physischen und geistigen Substanz bedroht oder verletzt werden ð Solidarität der Völker ð Ausbau des verbindlichen Völkerrechts ð Ausbau rechtssichernder Institutionen Gefahren: - neue Technologien zur Herstellung von Waffen - Mißachtung der Rechte von Minderheiten und Volksgruppen - Nationalismus und innere Unfestigkeit vieler Staaten - Flüchtlingsströme durch Umweltkatastrophen, Armut, Hungernot - Terrorismus Maßnamen der Friedenspolitik:1. Vorbeugende Diplomatie Ziel: Vermeidung von Streitigkeiten/Konflikten Mittel: Frühwarnsysteme, Tatsachenermittlung, vorbeugender Einsatz von UN-Truppen, vorsorgliche Errichtung entmilitarisierter Zonen, dipl. Gespräche
2. Friedensschaffung Ziel: Konfliktbeseitigung durch Einigung Mittel: - friedliche Mittel: Verhandlungen,Vermittlungen, Entscheidung durch den intern. Gerichtshof - gewaltlose Sanktionen: Wirtschafts- und Verkehrsblokade, Abbruch der Beziehungen - Militärische Gewalt: UN-Truppen
3. Friedenssicherung Ziel: Entschärfung und Stabilisierung der Lage in einer Kriesenzone Mittel: Entsenden von Beobachtermissionen, UN-Friedenstruppen, Überwachung von Waffenstillstands- und Friedensvereinbarungen, Sicherung humanitärer Maß- nahmen, Bildung einer Pufferzone zwischen gegnerischen Mächten
4. Friedenskonsolidierung Ziel: Frieden nach Beendigung eines Konflikts zu konsolidieren Mittel: - nationaler Konflikt: Entwaffnung der verfeindeten Parteien, Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Repatriierung von Flüchtlingen, Schutz der Menschenrechte, Reform oder Neuaufbau staatlicher Institutionen - internationaler Krieg: gemeinsame Projekte, die der wirtschaftliche und sozialen Entwicklung dienen und das gegenseitige Vertrauen stärken - Abbau der Schranken zwischen Nationen durch Kulturaustausch, gemeinsames Jugend- und Bildungsprogramm
ð Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
Quellen: - Farbe bekennen,13 - Microsoft Encarta Enzyklopädie, 1998 - http://www.frieden-und-sicherheit.de http://www.myday.cc/portale/schlaumeier.cc/default.cfm?Action=ShowReferat&ID=1... |
© Sebastian Schuhbeck, Bayer. Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht ( 1998-2011 ) - Alle Rechte vorbehalten! Für den Inhalt externer Links kann keine Verantwortung übernommen werden! |